CSU entschieden gegen ANKER-Zentrum

Die CSU-Fraktion im Aschheimer Gemeinderat lehnt ein ANKER-Zentrum in Dornach entschieden ab. Um die Gemeinde zu schützen, hat die CSU einen namhaften Staats- und Verwaltungsrechtler mit einem Rechtsgutachten beauftragt. In einer Pressekonferenz am Montag, 7. Oktober, mahnte CSU-Bürgermeisterkandidat Florian Meier zudem zur Transparenz. „Das Thema muss mit allen Details an die Öffentlichkeit.“

Pläne der Regierung von Oberbayern, im Ortsteil Dornach ein ANKER-Zentrum für über 400 Personen zu errichten, erteilt die CSU eine klare Absage. „Die Zahl der unterzubringenden Personen steht in keinem zumutbaren Verhältnis zur Bevölkerung von Dornach mit 1650 Einwohnern“, erklärte Florian Meier. Außerdem sei der Standort ein hochwertiger Dienstleistungs- und Bürostandort, der sich gerade sehr gut entwickle. „Die Gemeinde Aschheim drückt sich nicht vor der Verantwortung“, machte Meier klar: Heute schon erfülle die Gemeinde die Aufnahmequote mit 159 Prozent mehr als deutlich und gehöre im Landkreis zur Spitzengruppe. Die CSU halte im Übrigen an der überparteilichen Resolution vom 28. September 2015 fest.

Die CSU-Fraktion habe daher im Sinne der Bürger und Gewerbetreibenden den Staats- und Verwaltungsrechtler Prof. Dr. Christoph Degenhart mit einem Rechtsgutachten beauftragt. Auch der renommierte Jurist komme zu der Auffassung, dass die Genehmigung eines ANKER-Zentrums am heutigen Standort des NH-Hotels in Dornach rechtlich nicht möglich sei. Die s. g. Ermächtigungsnorm, nach der die Regierung an der Gemeinde vorbei planen könne, sei nicht anwendbar, denn die Quote zur Unterbringung von Asylbewerbern sei in Aschheim bereits übererfüllt. Die Errichtung eines ANKER-Zentrums am Einsteinring in Dornach würde unverhältnismäßig in die gemeindliche Planungshoheit eingreifen, weil es die verfestigte und realisierte Planung der Gemeinde am reinen, hochwertigen Bürostandort zerstören würde, die Umnutzung in hohem Maße gebietsunverträglich wäre und die Umnutzung gegen das verfassungsrechtliche Übermaßverbot verstoßen würde.

Laut Presseberichten habe der Regierungspräsident Konrad Schober angekündigt, das Vorhaben – vorerstweiter nicht zu verfolgen. Jedoch müsse es dabei nun auch bleiben.

Florian Meier mahnte überdies größtmögliche Transparenz an. „Wir haben eigentlich in der Septembersitzung mit einer Information an die Öffentlichkeit gerechnet. Gründe für eine nichtöffentliche Behandlung liegen unseres Erachtens nicht vor. Nachdem unter Verschiedenes eine Anfrage unserer Fraktionskollegin Maria Knoller zu den aktuellen Unterbringungsquoten beantwortet wurde, informierte der 2. Bürgermeister die Gemeinderäte nun öffentlich über ein weiteres Gespräch mit dem Regierungspräsidenten am selben Tag. Nachdem für die Öffentlichkeit der Zusammenhang nicht erkennbar war, baten wir die Gemeinde, die Bevölkerung nun umfassend zu informieren.“

Bereits im Juni waren die Fraktionssprecher von Ertl nichtöffentlich darüber informiert worden, dass der Regierung von Oberbayern ein Vermietungsangebot für das jetzige NH-Hotel in Dornach als ANKER-Zentrum vorliege und dass die Gemeinde um eine Stellungnahme hierzu gebeten wurde. In der darauffolgenden Sitzung wurde der Gemeinderat – unter Ausschluss der Öffentlichkeit – darüber informiert, dass eine Vermietung nur mit der Änderung des Bebauungsplanes möglich sei, um auch soziale Zwecke an diesem Gewerbestandort zuzulassen.

Der Gemeinderat lehnte eine solche Änderung einstimmig ab. In einer nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung Mitte August erläuterte Ertl, dass der Regierungspräsident ihn darüber informiert habe, die Unterkunft auch ohne das Einvernehmen der Gemeinde via „Ermächtigungsnorm“ durchsetzen zu können.

Neben Maximilian Böltl holten sich Florian Meier und die örtliche CSU auch Rückendeckung bei Landrat Christoph Göbel. Auch das Landratsamt sehe keine Voraussetzungen für eine Genehmigung. Denn hierfür bedürfe es der Feststellung, dass dringend benötigte Unterkünfte im Gemeindegebiet nicht oder nicht rechtzeitig auf andere Weise bereitgestellt werden können. Dies sei aber nicht der Fall.

Florian Meier kündigte an, das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Christoph Degenhart auch der Gemeindeverwaltung und der Regierung von Oberbayern zur Verfügung stellen. „Es ist jetzt Zeit das Heft des Handelns in die Hand zu nehmen. Der nächste Bürgermeister muss bei diesem Thema gerüstet sein. Wir sind uns sicher, dass wir damit die Regierung bewegen können, von dem Vorhaben komplett Abstand zu nehmen.  Andernfalls müsse die Gemeinde beim Verwaltungsgericht Klage einreichen.“

 

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